Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein ist jederzeit möglich; sie gilt für das gesamte Kalenderjahr. Im allgemeinen wird die Mitgliedschaft bei einer Ortgruppe beantragt, wozu eine Beitrittserklärung abzugeben ist . Der Rechner der Ortgruppe leitet dann diese Beitrittserklärung an den Gesamtverein in Stuttgart weiter und erhält dann von dort auch die Mitgliedskarte.
Die Jahresbeiträge unserer Ortsgruppe können sie dem Menü „Beiträge / Bankverbindung“ entnehmen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft muß bis spätestens zum 30. September eines Jahres schriftlich beim 1. Vorsitzenden oder Rechner erfolgen.

Der Schwäbische Albverein ist kein Verein im üblichen Sinne, sondern eine kulturelle Gemeinschaft derer, denen Heimat und Natur etwas bedeuten und ein Begriff sind. Auch wer nicht mitwandern kann, fördert durch seinen Beitrag eine gute Sache und dient den Bestrebungen des Schwäbischen Albvereins. Je größer der Kreis der Mitglie­der ist, desto wirksamer kann der Schwäbische Albverein seine Ziele durchsetzen.